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   BFH, 01.04.2008 - X B 17/07   

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https://dejure.org/2008,16415
BFH, 01.04.2008 - X B 17/07 (https://dejure.org/2008,16415)
BFH, Entscheidung vom 01.04.2008 - X B 17/07 (https://dejure.org/2008,16415)
BFH, Entscheidung vom 01. April 2008 - X B 17/07 (https://dejure.org/2008,16415)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht und einer Divergenz, Abgrenzung von Verfahrensfehlern gegenüber materiell-rechtlichen Fehlern, qualifizierte Rechtsanwendungsfehler

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO § 90 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Fehlerhafte Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind dem materiellen Recht zuzuordnen; Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht wegen Übergehens von Beweisanträgen; Umfang der Mitwirkungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Darlegung einer Rüge wegen Übergehens einer begehrten Zeugenvernehmung in der mündlichen Verhandlung; Möglichkeit einer generellen Bestimmung des Umfangs von Mitwirkungspflichten der Beteiligten i.R.e. Revisionsverfahrens; Notwendigkeit der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 81/04

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 17/07
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist der strafverfahrensrechtliche Grundsatz "in dubio pro reo" auch im finanzgerichtlichen Verfahren in der Weise zu beachten, dass die Finanzbehörde die objektive Beweislast für die steuerbegründenden Tatsachen trägt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 5/77, BFHE 127, 140, 146, BStBl II 1979, 570, 573; BFH-Urteil vom 7. November 2006 VIII R 81/04, BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364).

    Ferner kommt eine Zulassung der Revision auch nicht wegen einer möglichen Abweichung des angefochtenen Urteils von dem erst nach dessen Verkündung erlassenen BFH-Urteil in BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364 in Betracht.

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 17/07
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist der strafverfahrensrechtliche Grundsatz "in dubio pro reo" auch im finanzgerichtlichen Verfahren in der Weise zu beachten, dass die Finanzbehörde die objektive Beweislast für die steuerbegründenden Tatsachen trägt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 5/77, BFHE 127, 140, 146, BStBl II 1979, 570, 573; BFH-Urteil vom 7. November 2006 VIII R 81/04, BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364).
  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 17/07
    Die von den Klägern beanstandete fehlerhafte Anwendung der in der bisherigen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auf den hier zu beurteilenden Einzelfall reichen hierfür nicht aus (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799).
  • BFH, 12.07.2002 - XI B 152/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 17/07
    a) Rügt der Beschwerdeführer --wie hier-- eine Abweichung des angegriffenen FG-Urteils von der Entscheidung eines anderen Gerichts oder Spruchkörpers, so muss er tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 XI B 152/01, BFH/NV 2002, 1484; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 42).
  • BFH, 20.04.2006 - VIII B 33/05

    Sitzungsniederschrift, Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 17/07
    Die (vermeintliche) Nichtbeachtung der Feststellungslast oder eine fehlerhafte Sachverhalts- oder Beweiswürdigung ist indessen revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen (vgl. z.B. Beschluss vom 20. April 2006 VIII B 33/05, BFH/NV 2006, 1338).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.11.2002 - 3 K 1659/00

    Zur Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 17/07
    Die von den Klägern erhobene Rüge, das FG sei mit dem angefochtenen Urteil von dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20. November 2002 3 K 1659/00 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2004, 86) abgewichen, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.
  • BFH, 07.10.2008 - I B 110/08

    Verfahrensfehler: Nichtbeachtung der Feststellungslast, fehlerhafte

    Die (vermeintliche) Nichtbeachtung der Feststellungslast oder eine fehlerhafte Sachverhalts- oder Beweiswürdigung ist indessen revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. April 2006 VIII B 33/05, BFH/NV 2006, 1338; vom 1. April 2008 X B 17/07, juris).
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